Verstärktes Interesse am Wohnbau in CEE
aufgrund der sinkenden renditen in gewerblichen immobilien hat man auch am ostmarkt endlich den wohnbau als geeignete kapitalanlage entdeckt. in den letzten tagen haben gleich zwei der großen österreichischen immobilienanlage spezialisten tätigkeiten im ost-wohnbau kund gemacht.
die immorent steigt in slowenien ins projektgeschäft mit einem 10.000 qm wohnbauprojekt ein während die immoeast 25% der anteile von adema, einer israelisch-amerikanischen projektentwicklerin, aufkauft. adema ist hauptsächlich im osteuropäischen wohnbau tätig.
endlich wird (wieder) der wohnbau als sicherer und rentabler hafen unter den anlageprodukten gesehen. die große blase, die in den usa zum platzen gebracht wurde könnte zwar aller voraussicht nach auch in europa zerspringen, allerdings sind es hier andere umstände die auf der künstlichen wertsteigerung der immobilien durch regelmässige befreundete verkäufe basieren. tritt dieser fall ein, wird das vermutlich in der branche einige große zum fall bringen -die durch künstliche wertsteigerung plötzlich wertlose immobilien halten. dieses fiasko wird zwar schon seit anfang der neunziger jahre groß diskutiert, und war selbst in den achzigern ein thema -eingetreten ist bisher nichts erwähnenswertes.
Wiener Neustadt lagert alle Wohnimmobilien aus
insgesamt werden 70 gebäude mit 2.500 wohnungen ausgelagert. die neugegründete immobilienverwaltungstochter der stadt kaufte über einen Kredit mit… 35-jähriger laufzeit, alle immobilien um 120 mio. euro. das entspricht einem durchschnittlichen preis pro wohnung von 48.000 eur. ob ein privater investor auch so ein schnäppchen machen hätte dürfen ist fraglich. auch wenn der private investor nicht nach budgetbegleitgesetz (art 34 §1) abgabenbefreit ist, wäre es immer noch ein günstiger einkauf.
sinn der sache: die tochter als kapitalgesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt -die öffentliche körperschaft “gemeinde” nicht- wodurch sanierungen wesentlich ausgabenschonender durchgeführt werden können. dazu hat die gemeinde noch einen beträchtlichen (kreditfinanzierten) zufluss an geldern.
Hohe Haftstrafen für Innsbrucker Unternehmerfamilie
Sie können sich vorstellen was dieser Fall für ein Bild auf die Branche der Immobilienvorsorge wirft, wenn ständig von betrügerischen Aktivitäten in der Immobilienvorsorge berichtet wird.
Das in den Artiklen zu diesem Fall beschrieben Anlagemodell, das Bauherrenmodell, ist in der Regel ein zuverlässiges Anlageinstrument – auch um Steuern zu sparen. Nicht legitim ist es in so einer Konstruktion die “Anleger” um ihr Mitspracherecht zu bringen. Ist dies der Fall, handelt es sich nicht mehr um ein Bauherrenmodell, da so die Unternehmertätigkeit entzogen wird.
Bitte erkundigen Sie sich immer ausführlichst bei einem Steuerberater ihres Vertrauens bevor Sie den Schritt in ein Vermögensbildungsmodell wagen. Ein seriöser Anbieter rät Ihnen selbst dazu, und informiert sie über derart grobe Abweichungen zur Prognosekalkulation.
Kritisch sollten Sie auch werden, sobald Sie merken ein Anlageprodukt wird nur unter FF&F angeboten. Friends-Fools&Family können nicht auf Dauer für die Kosten der Lebensführung genutzt werden.
Die Tiroler Tageszeitung berichtete über die Aktivitäten der Familie die zu den langen Haftstrafen führten.
Fall der Erbschaftssteuer! Kommen die Heuschrecken?
Es gilt abzuwarten was sich bis zum 31.07.2008 ergibt. Denn fällt die Steuer wirklich, und wie groß angekündigt auch die Schenkungssteuer, so wurden in den letzten Jahren Unsummen durch die Einbringung von Immobilienvermögen in Privatstiftungen vergeudet.
Diese Vorgänge erschienen bis vor wenigen Wochen noch durchaus nachvollziehbar und sinnvoll, im Moment allerdings sollte man auf diesem Gebiet vorsichtig sein. Ihr obligatorischer regelmässiger Gang zum Steuerberater sollte diesmal auch die Planung des Erbfalles klären. die Sinnhaftigkeit einer Schenkung nach §8 Abs.3 lit.b ErbStG ist jedenfalls zu prüfen.
“Doch nicht nur Bergfans lohnt derzeit, sich ein Domizil oder Anteile an einem geschlossenen Fonds in Österreich zuzulegen. Der anschließende Übergang dieses Besitzes darf das heimische Finanzamt laut geltendem Doppelbesteuerungsabkommen im Todesfall erfassen und die Alpenrepublik verzichtet freiwillig darauf. Das eröffnet die Möglichkeit, Geld in Tirol oder Wien in Steine und Beton anzulegen und dies ohne Steuerlast über den Nachlass auf die Folgegeneration übergehen zu lassen. Läge das Kapital noch auf der Bank, würde der deutsche Fiskus hingegen voll darauf zugreifen.” (zitat: www.valuenet.de)
