Darlehensgebühr
Die Darlehensgebühr, welche laut GebG §33 0,8% von der Finanzierungssumme beträgt, ist an das zuständige Finanzamt abzuliefern. Diese Gebühr gibt es nur in Österreich.
Siehe auch unter “Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf”
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