Aktien, Geld, Gold und Immobilien
Ich habe bewußt zur Finanzkrise seit Mitte September keine Artikel mehr veröffentlicht. Seither hat sich viel getan, aber die Entwicklung der Krise ist immer noch nicht absehbar. Die Meinungen in einschlägigen Internetforen schwanken zwischen den Extremen “Krieg, Strassenschlachten, Hungersnot, Währungsschnitt, Hyperinflation” und “massive Rezession, aber kein Zusammenbruch des Finanzsystems”. Die sonst so optimistischen Fernsehsendern n-tv, N24, CNBC und BLOOMBERG-TV bieten leider auch keine fröhlicheren Aussichten.
Immobilien retten über die Krise
Die ersten Banken geben relativ konkrete “Warnungen” an ihre Kunden weiter. So informiert die 100% Tochter der Grazer-Wechselseitigen-Versicherung, die Capital Bank ihre solventen Kunden:
In beiden “Extremen” gehören Immobilien zur sicheren Anlage. Das Verständnis für die dargestellten Portfolios muss jedoch nicht in wertsteigernder Veranlagung sondern rein in der Rettung von Vermögen und Erhalt der Kaufkraft über die Zeit der Krise liegen. Immobilien überstehen Hyperinflation, Hungersnot und Währungsumbrüche in der Regel besser als auf Papier gedruckte Versprechungen (Bargeld, Aktien, Fonds, etc.).
Der optimale Krisenplan…
…existiert nicht. Nur aufmerksames Sammeln aller Informationen, Bildung einer eigenen Meinung und, so schwer es fällt, der Blick in die Kristallkugel kann einen Ausblick auf die Zukunft geben. Noch hat man die Möglichkeit schnell zu reagieren und sich vorzubereiten.
Fall der Erbschaftssteuer! Kommen die Heuschrecken?
Es gilt abzuwarten was sich bis zum 31.07.2008 ergibt. Denn fällt die Steuer wirklich, und wie groß angekündigt auch die Schenkungssteuer, so wurden in den letzten Jahren Unsummen durch die Einbringung von Immobilienvermögen in Privatstiftungen vergeudet.
Diese Vorgänge erschienen bis vor wenigen Wochen noch durchaus nachvollziehbar und sinnvoll, im Moment allerdings sollte man auf diesem Gebiet vorsichtig sein. Ihr obligatorischer regelmässiger Gang zum Steuerberater sollte diesmal auch die Planung des Erbfalles klären. die Sinnhaftigkeit einer Schenkung nach §8 Abs.3 lit.b ErbStG ist jedenfalls zu prüfen.
“Doch nicht nur Bergfans lohnt derzeit, sich ein Domizil oder Anteile an einem geschlossenen Fonds in Österreich zuzulegen. Der anschließende Übergang dieses Besitzes darf das heimische Finanzamt laut geltendem Doppelbesteuerungsabkommen im Todesfall erfassen und die Alpenrepublik verzichtet freiwillig darauf. Das eröffnet die Möglichkeit, Geld in Tirol oder Wien in Steine und Beton anzulegen und dies ohne Steuerlast über den Nachlass auf die Folgegeneration übergehen zu lassen. Läge das Kapital noch auf der Bank, würde der deutsche Fiskus hingegen voll darauf zugreifen.” (zitat: www.valuenet.de)

