Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf
Prinzipiell gibt es bei der Anschaffung keinen Unterschied zwischen Vorsorgeimmobilien und Immobilien für den Eigengebrauch
folgende Positionen sind einzukalkulieren
- 3,5% Grunderwerbssteuer (reduzierter Steuersatz von 2% bei nahem Verwandschaftsverhältnis oder Aufteilung durch Scheidung)
Bemessungsgrundlage ist prinzipiell der Kaufpreis
Steuerschuldner sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber
Änderungen ab 1.8.2008 bei Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung ist keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr zu entrichten, sondern nur mehr die Grunderwerbsteuer (siehe SchenkMG 2008) - 1% Grundbucheintragungsgebühr zur Einverleibung des Eigentums
- 2% Vertragserrichtungsgebühr
- eventuell Maklergebühren ca. 3% zuzüglich Ust.
Optiert der Käufer einer Immobilie zur Umsatzsteuerpflicht, so stellt die Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer und für Grundbucheintragungsgebühr der Bruttokaufpreis, also samt Umsatzsteuer, dar.
Wird für die Anschaffung der Immobilie eine teilweise oder gänzliche Fremdfinanzierung in Anspruch genommen, so fallen zusätzlich noch folgende Gebühren an
- 0,8% Darlehensgebühr
Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Finanzierungssumme - 1,2% Eintragungsgebühr für das Pfandrecht in das Grundbuch
Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Pfandsumme, welche wiederum 120-140% der tatsächlichen Finanzierungssumme beträgt - 1-3% Bearbeitungsgebühr seitens der Bank für den Kredit
Für diese Gebühr haben die Banken Spielraum, daher sollte verhandelt, bzw. verschiedene Banken verglichen werden
