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	<title>IMMOBILIENVORSORGE.COM - Das Informationsportal zur Anlage in Immobilien &#187; Grunderwerbsteuer</title>
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	<description>Das Informationsportal für die Immobilienvorsorge</description>
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		<title>Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jun 2008 17:32:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sonja</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Darlehensgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Eintragungsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Maklergebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragserrichtungsgebühr]]></category>

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		<description><![CDATA[Prinzipiell gibt es bei der Anschaffung keinen Unterschied zwischen Vorsorgeimmobilien und Immobilien für den Eigengebrauch folgende Positionen sind einzukalkulieren 3,5% Grunderwerbssteuer (reduzierter Steuersatz von 2% bei nahem Verwandschaftsverhältnis oder Aufteilung durch Scheidung) Bemessungsgrundlage ist prinzipiell der Kaufpreis Steuerschuldner sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber Änderungen ab 1.8.2008 bei Erwerb von Todes wegen oder durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="justify;">Prinzipiell gibt es bei der Anschaffung keinen Unterschied zwischen Vorsorgeimmobilien und Immobilien für den Eigengebrauch</p>
<p style="justify;">folgende Positionen sind einzukalkulieren</p>
<ul style="justify;">
<li>3,5% Grunderwerbssteuer (reduzierter Steuersatz von 2% bei nahem Verwandschaftsverhältnis oder Aufteilung durch Scheidung)<br />
Bemessungsgrundlage ist prinzipiell der Kaufpreis<br />
Steuerschuldner sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber<br />
Änderungen ab 1.8.2008 bei Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung ist keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr zu entrichten, sondern nur mehr die Grunderwerbsteuer (siehe SchenkMG 2008)</li>
<li>1% Grundbucheintragungsgebühr zur Einverleibung des Eigentums</li>
<li>2% Vertragserrichtungsgebühr</li>
<li>eventuell Maklergebühren ca. 3% zuzüglich Ust.</li>
</ul>
<p style="justify;">Optiert der Käufer einer Immobilie zur Umsatzsteuerpflicht, so stellt die Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer und für Grundbucheintragungsgebühr der Bruttokaufpreis, also samt Umsatzsteuer, dar.</p>
<p style="justify;">Wird für die Anschaffung der Immobilie eine teilweise oder gänzliche Fremdfinanzierung in Anspruch genommen, so fallen zusätzlich noch folgende Gebühren an</p>
<ul style="justify;">
<li>0,8% Darlehensgebühr<br />
Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Finanzierungssumme</li>
<li>1,2% Eintragungsgebühr für das Pfandrecht in das Grundbuch<br />
Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Pfandsumme, welche wiederum 120-140% der tatsächlichen Finanzierungssumme beträgt</li>
<li>1-3% Bearbeitungsgebühr seitens der Bank für den Kredit<br />
Für diese Gebühr haben die Banken Spielraum, daher sollte verhandelt, bzw. verschiedene Banken verglichen werden</li>
</ul>
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